Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 20.05.2021

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 16.06.2021 - 5 U 57/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,22871
OLG Saarbrücken, 16.06.2021 - 5 U 57/20 (https://dejure.org/2021,22871)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.06.2021 - 5 U 57/20 (https://dejure.org/2021,22871)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. Juni 2021 - 5 U 57/20 (https://dejure.org/2021,22871)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,22871) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 242 BGB, § 812 Abs 1 S 1 BGB, § 1 Abs 2 MB/KT 2009, § 11 MB/KT 2009, § 15 Abs 1 Buchst b MB/KT 2009
    Krankentagegeldversicherung: Zulässigkeit eines sich Berufens auf eine fehlende bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit

  • IWW

    § 192 Abs. 5 VVG, § 11 MB/KT 2009, § 15 Abs. 1 Buchst. b MB/KT 2009, § 242 BGB, § 812 Abs. 1 S. 1 BGB
    VVG, MB/KT 2009, BGB

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 2009 § 11 S. 2; MBKT 2009 § 15; BGB § 199; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; BGB § 818 Abs. 3
    Treuwidriges Berufen auf Berufsunfähigkeit durch Krankentagegeldversicherer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankentagegeldversicherung: Zulässigkeit eines sich Berufens auf eine fehlende bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsportal.de

    Krankentagegeldversicherung: Zulässigkeit eines sich Berufens auf eine fehlende bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann der Versicherer geleistetes Krankentagegeld nicht zurückfordern darf

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1262
  • VersR 2021, 1223
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 30.06.2010 - IV ZR 163/09

    Krankentagegeldversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers für Eintritt und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2021 - 5 U 57/20
    Dahinstehen kann deshalb, dass die Annahme des Landgerichts, wonach die Klägerin das Fehlen bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit im streitgegenständlichen Zeitraum bewiesen habe (§ 286 ZPO; zur Beweislast im Rückforderungsprozess BGH, Urteil vom 30. Juni 2010 - IV ZR 163/09, BGHZ 186, 115; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., Vor § 74 Rn. 136 und Einl. Rn. 365 f.), durchgreifenden Bedenken begegnet, auf die der Senat in der mündlichen Verhandlung aufmerksam gemacht hat.

    Der von der Klägerin weiterhin geltend gemachte, richtigerweise - nur - auf die vertragliche Regelung des § 11 Satz 2 MB/KT 2009 i.V.m. § 15 Buchst. b MB/KT 2009 gestützte Rückzahlungsanspruch wegen Eintritts der Berufsunfähigkeit (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30. Juni 2010 - IV ZR 163/09, BGHZ 186, 115) ist dagegen teilweise begründet.

    Ein bestimmter Zeitraum, für den die Prognose zu stellen ist, im Sinne einer festen zeitlichen Grenze - etwa von drei Jahren - für die Beurteilung einer Erwerbsunfähigkeit "auf nicht absehbare Zeit" lässt sich dem klaren und eindeutigen Wortlaut der Versicherungsbedingungen nicht entnehmen; sie ist daher der Prognose auch nicht zugrunde zu legen (BGH, Urteil vom 30. Juni 2010 - IV ZR 163/09, BGHZ 186, 115).

    Dabei ist es gleich, wann und zu welchem Zweck die medizinischen Befunde erhoben wurden; auch müssen sie keine - ausdrückliche oder wenigstens stillschweigende - ärztliche Feststellung der Berufsunfähigkeit enthalten (BGH, Urteil vom 30. Juni 2010 - IV ZR 163/09, BGHZ 186, 115).

  • BGH, 11.09.2019 - IV ZR 20/18

    Führen des Fehlens eines Neubemessungsvorbehalts in der Erklärung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2021 - 5 U 57/20
    Unbeschadet verbleibender Zweifel an der Annahme des Landgerichts, wonach im hier gegenständlichen Zeitraum keine bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit (mehr) bestanden habe, hält der Senat die Klägerin, die den laufenden Versicherungsfall anhand des zeitlich letzten Gutachtens Dr. C. mit Schreiben vom 30. November 2011 abgerechnet hat, aufgrund der besonderen Umstände des vorliegenden Falles nach Treu und Glauben nicht für berechtigt, sich nunmehr gegenüber der Beklagten auf das Fehlen dieser vertraglichen Voraussetzung zu berufen, von deren Bestehen sie seinerzeit ausging und die - wie der Eintritt und die Fortdauer des Versicherungsfalles - die Grundlage ihrer Regulierungsentscheidung bildete (§ 242 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2019 - IV ZR 20/18, VersR 2019, 1412; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., Vor § 74 Rn. 143; noch weitergehend für die Annahme eines deklaratorischen Anerkenntnisses zuletzt auch OLG Köln, VersR 2019, 411):.

    Es ist anerkannten Rechts, dass das Versicherungsverhältnis in ganz besonderem Maße von Treu und Glauben beherrscht wird (BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - IV ZR 43/14, VersR 2015, 230; RG, Urteil vom 23. August 1935 - VII 24/35, RGZ 148, 298, 301), und dass sich der Versicherungsnehmer in Anwendung dieses Grundsatzes, aufgrund der überlegenen Sach- und Rechtskunde des Versicherers, in gesteigerter Weise auf dessen Auskünfte und Erklärungen verlassen können muss (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2019 - IV ZR 20/18, VersR 2019, 1412, zur Erstbemessung in der Unfallversicherung).

    So kann der Umstand, dass Leistungen erkennbar abschließend abgerechnet wurden, einen Vertrauenstatbestand schaffen, der das spätere Berufen des Versicherers auf die fehlende Leistungspflicht ausschließt (BGH, Urteil vom 11. September 2019 - IV ZR 20/18, VersR 2019, 1412; OLG Frankfurt, NJW-RR 2009, 452).

    Der so geschaffene Vertrauenstatbestand ist angesichts der überlegenen Sach- und Rechtskunde der Klägerin und der einkommensersetzenden Funktion des Krankentagegeldes (vgl. Voit, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 1 MB/KT Rn. 1) von ähnlich hohem Gewicht, wie es für vergleichbare leistungsbezogene Aussagen des Berufsunfähigkeitsversicherers oder des Unfallversicherers anerkannt ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. September 2019 - IV ZR 20/18, VersR 2019, 1412).

  • OLG Saarbrücken, 15.02.2017 - 5 U 12/15

    Eintrittspflicht der privaten Krankentagegeldversicherung bei Eintritt der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2021 - 5 U 57/20
    Die von der hiesigen Beklagten gegen das klageabweisende Urteil eingelegte Berufung hat der Senat mit Urteil vom 15. Februar 2017 - 5 U 12/15 - unter Hinweis auf die ab dem 10. November 2011 eingetretene Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers zurückgewiesen (BI. 55 GA).

    Zinsen und vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten am 31. Juli 2015 (Bl. 29 GA) Klage zum Landgericht erhoben; dieses hat im Einvernehmen mit den Parteien (Bl. 52, 53 GA) den Rechtsstreit mit Blick auf das beim Senat anhängige Berufungsverfahren 5 U 12/15 zunächst nicht terminiert, bis die Klägerin mit Schriftsatz vom 16. Mai 2017 unter Beifügung des Senatsurteils vom 15. Februar 2017 auf den Abschluss dieses Verfahrens hinwies (Bl. 54 GA).

    Aus dem weiteren Gutachten dieses Sachverständigen in dem Rechtsstreit 14 O 327/12 (= Senat, 5 U 12/15) ergebe sich, dass der Versicherungsnehmer ab dem 5. April 2011 berufsunfähig gewesen sei.

    Auch diese Regelung ist wirksam, soweit dem berechtigten Interesse des Versicherungsnehmers, bei einer späteren Besserung des Gesundheitszustandes, die unvorhergesehen eintritt und die Berufsunfähigkeit beendet, wieder den Schutz der Krankentagegeldversicherung im Krankheitsfall zu benötigen, durch die Möglichkeit zum Abschluss einer Anwartschaftsversicherung angemessen Rechnung getragen wird (zum selben Versicherungsvertrag auch schon Senat, Urteil vom 15. Februar 2017 - 5 U 12/15 = Bl. 55 ff. GA; ebenso KG, RuS 2017, 362; OLG Celle, VersR 2008, 526; OLG Karlsruhe, VersR 2007, 51; vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1992 - IV ZR 59/91, BGHZ 117, 92).

  • OLG Hamm, 17.06.2013 - 5 U 46/13

    Feststellung der Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2021 - 5 U 57/20
    Mit Urteil des Senats vom 2. März 2016 - 5 U 46/13 - wurden der hiesigen Beklagten als Rechtsnachfolgerin des Versicherungsnehmers unter Klageabweisung im Übrigen Leistungen für den Zeitraum vom 1. Juni 2011 bis zum 31. Oktober 2011 zugesprochen, weil nur für diesen Zeitraum der Nachweis einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit erbracht, der Nachweis einer Berufsunfähigkeit hingegen für diesen Zeitraum nicht geführt worden sei (BI. 73 GA).

    Ausweislich des Gutachtens des Sachverständigen Dr. K. in dem Rechtsstreit 14 O 187/11 (= Senat, 5 U 46/13) sei der Versicherungsnehmer bis zum 4. April 2011 noch zumindest teilweise arbeitsfähig gewesen.

    Diese setzt aber voraus, dass der Versicherungsnehmer in der Lage ist, dem ausgeübten Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung mindestens teilweise nachzugehen, d.h. es genügt nicht, dass der Versicherte lediglich zu einzelnen Tätigkeiten in der Lage ist, die im Rahmen seiner Berufstätigkeit zwar auch anfallen, isoliert aber keinen Sinn ergeben (BGH, Urteil vom 3. April 2013 - IV ZR 239/11, VersR 2013, 615; Senat, Urteil vom 2. März 2016 - 5 U 46/13 = Bl. 73, ff. GA).

  • OLG Karlsruhe, 06.07.2006 - 12 U 89/06

    Krankentagegeldversicherung: Krankentagegeld bei Rentenbezug aus einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2021 - 5 U 57/20
    Auch diese Regelung ist wirksam, soweit dem berechtigten Interesse des Versicherungsnehmers, bei einer späteren Besserung des Gesundheitszustandes, die unvorhergesehen eintritt und die Berufsunfähigkeit beendet, wieder den Schutz der Krankentagegeldversicherung im Krankheitsfall zu benötigen, durch die Möglichkeit zum Abschluss einer Anwartschaftsversicherung angemessen Rechnung getragen wird (zum selben Versicherungsvertrag auch schon Senat, Urteil vom 15. Februar 2017 - 5 U 12/15 = Bl. 55 ff. GA; ebenso KG, RuS 2017, 362; OLG Celle, VersR 2008, 526; OLG Karlsruhe, VersR 2007, 51; vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1992 - IV ZR 59/91, BGHZ 117, 92).

    Das Beharren der Beklagten auf dem Einwand der Entreicherung (§ 818 Abs. BGB) geht fehl, weil dieser nur gesetzliche Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 ff. BGB) betrifft und nicht den - hier einschlägigen - vertraglichen Rückgewähranspruch aus § 11 Satz 2 MB/KT 2009 (OLG Karlsruhe VersR 2007, 51; Tschersich, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, a.a.O., § 45 Rn. 59).

  • KG, 04.04.2017 - 6 U 130/15

    Krankentagegeldversicherung: Rückzahlung des vom Versicherungsnehmer bezogenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2021 - 5 U 57/20
    § 11 Satz 2 MB/KT 2009 enthält - rechtswirksam, vgl. nur KG, RuS 2017, 362 - die Verpflichtung zur Rückgewähr erhaltener Versicherungsleistungen für den Fall, dass der Versicherer von dem Wegfall einer im Tarif bestimmten Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit oder dem Eintritt von Berufsunfähigkeit einer versicherten Person (vgl. § 15 Abs. 1 Buchst. a und b MB/KT 2009) erst später Kenntnis erlangt, weil dieser Umstand ihm - entgegen § 11 Satz 1 MB/KT 2009 - nicht unverzüglich angezeigt wurde.

    Auch diese Regelung ist wirksam, soweit dem berechtigten Interesse des Versicherungsnehmers, bei einer späteren Besserung des Gesundheitszustandes, die unvorhergesehen eintritt und die Berufsunfähigkeit beendet, wieder den Schutz der Krankentagegeldversicherung im Krankheitsfall zu benötigen, durch die Möglichkeit zum Abschluss einer Anwartschaftsversicherung angemessen Rechnung getragen wird (zum selben Versicherungsvertrag auch schon Senat, Urteil vom 15. Februar 2017 - 5 U 12/15 = Bl. 55 ff. GA; ebenso KG, RuS 2017, 362; OLG Celle, VersR 2008, 526; OLG Karlsruhe, VersR 2007, 51; vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1992 - IV ZR 59/91, BGHZ 117, 92).

  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 179/92

    Keine Beweiserleichterung im Rückforderungsprozeß

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2021 - 5 U 57/20
    Geht es - wie hier - um die Rückforderung bereits erbrachter Versicherungsleistungen, d.h. um das Fehlen des Rechtsgrundes im Sinne des § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB, muss der Versicherer das Fehlen bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit voll beweisen; bloße Zweifel genügen nicht (§ 286 ZPO; vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1993 - IV ZR 179/92, BGHZ 123, 217; Schauer, in: Berliner Kommentar zum VVG, § 55 Rn. 47).

    Denn die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil gründen sich insoweit allein auf das vom Landgericht eingeholte rechtsmedizinische Gutachten, das diesen Schluss zwar für sich genommen rechtfertigt, was auch der Senat gar nicht anders verstehen oder in Zweifel ziehen will (zur fehlenden Notwendigkeit einer erneuten Anhörung des Sachverständigen in diesen Fällen BGH, Beschluss vom 6. März 2019 - IV ZR 128/18, VersR 2019, 506; Beschluss vom 21. April 2010 - IV ZR 172/09, VRR 2010, 242); sie sind aber lückenhaft, weil weitere, maßgebliche und durch Beiziehung der Akten der beiden Vorprozesse ordnungsgemäß in den Rechtsstreit eingeführte Umstände ausgeblendet werden, die, weil der Versicherer das Fehlen des Rechtsgrundes voll beweisen muss und bloße Zweifel dafür nicht ausreichen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1993 - IV ZR 179/92, BGHZ 123, 217; Schauer, in: Berliner Kommentar zum VVG, § 55 Rn. 47), bei der gebotenen Gesamtwürdigung diesen Schluss nicht rechtfertigen.

  • OLG Köln, 20.11.2018 - 9 U 32/18

    Anerkennung des Versicherungsfalls in der Krankentagegeldversicherung durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2021 - 5 U 57/20
    Unbeschadet verbleibender Zweifel an der Annahme des Landgerichts, wonach im hier gegenständlichen Zeitraum keine bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit (mehr) bestanden habe, hält der Senat die Klägerin, die den laufenden Versicherungsfall anhand des zeitlich letzten Gutachtens Dr. C. mit Schreiben vom 30. November 2011 abgerechnet hat, aufgrund der besonderen Umstände des vorliegenden Falles nach Treu und Glauben nicht für berechtigt, sich nunmehr gegenüber der Beklagten auf das Fehlen dieser vertraglichen Voraussetzung zu berufen, von deren Bestehen sie seinerzeit ausging und die - wie der Eintritt und die Fortdauer des Versicherungsfalles - die Grundlage ihrer Regulierungsentscheidung bildete (§ 242 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2019 - IV ZR 20/18, VersR 2019, 1412; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., Vor § 74 Rn. 143; noch weitergehend für die Annahme eines deklaratorischen Anerkenntnisses zuletzt auch OLG Köln, VersR 2019, 411):.

    Noch weitergehend wird teilweise angenommen, dass die fortlautenden Zahlungen des vertraglich vereinbarten Krankentagegeldes, ohne die medizinisch notwendige Heilbehandlung der versicherten Person in Abrede zu stellen, als Anerkenntnis des Versicherungsfalls zu werten sein können (vgl. OLG Köln, VersR 2019, 411).

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2021 - 5 U 57/20
    Die - insoweit maßgebliche - dreijährige Regelverjährungsfrist des § 195 BGB begann hier nach § 199 Abs. 1 BGB nicht schon mit der Entstehung des Anspruchs zu laufen, sondern erst mit dem Schluss des Jahres, in dem auch die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB - Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis der Klägerin von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners - vorlagen; dafür ist die Beklagte darlegungs- und beweisbelastet (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - XI ZR 319/06, NJW 2008, 2576).
  • BGH, 14.01.2015 - IV ZR 43/14

    Prämienanspruch der Krankheitskostenversicherung: Ausschluss des Einwandes einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2021 - 5 U 57/20
    Es ist anerkannten Rechts, dass das Versicherungsverhältnis in ganz besonderem Maße von Treu und Glauben beherrscht wird (BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - IV ZR 43/14, VersR 2015, 230; RG, Urteil vom 23. August 1935 - VII 24/35, RGZ 148, 298, 301), und dass sich der Versicherungsnehmer in Anwendung dieses Grundsatzes, aufgrund der überlegenen Sach- und Rechtskunde des Versicherers, in gesteigerter Weise auf dessen Auskünfte und Erklärungen verlassen können muss (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2019 - IV ZR 20/18, VersR 2019, 1412, zur Erstbemessung in der Unfallversicherung).
  • BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in

  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 274/02

    Rechtsstellung des Verletzten und der beteiligten Versicherungsträger nach einem

  • BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 657/80

    Unterhalt und Versorgungsausgleich für den gleichen Zeitraum

  • BGH, 26.02.1992 - IV ZR 339/90

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Berufsunfähigkeit oder Rentenbezug des

  • BGH, 28.04.2009 - XI ZR 227/08

    Wirksamkeit einer Treuhändervollmacht; Treuwidrigkeit auf die Berufung der

  • OLG Frankfurt, 08.08.2008 - 3 U 270/07

    Rückzahlungsanspruch des Kfz-Kaskoversicherers wegen versehentlich falscher

  • BGH, 12.07.1989 - IVa ZR 201/88

    Verlust der Versicherungsfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung bei Bezug

  • BGH, 21.04.2010 - IV ZR 172/09

    Beweisaufnahme: Erforderlichkeit einer erneuten Zeugenvernehmung durch das

  • BGH, 09.05.1960 - III ZR 32/59

    Enteignungsrecht. Unanwendbarkeit der Bereicherungsvorschriften

  • BGH, 06.03.2019 - IV ZR 128/18

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung; aufgrund

  • OLG Koblenz, 20.09.1983 - 3 U 1636/82

    Rückforderungsverbot einer erbrachten Leistung in Kenntnis der Nichtschuld;

  • OLG Köln, 10.03.1998 - 9 U 184/97

    Versicherung Kaskoversicherung Beweis Versicherungsgrundsatz

  • OLG Saarbrücken, 28.11.1990 - 5 U 29/90

    Versicherungsverhältnis; Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsversicherung;

  • RG, 08.03.1934 - IV 5/34

    Wann schließt die fortlaufende Bewirkung von nicht geschuldeten Leistungen trotz

  • RG, 23.08.1935 - VII 24/35

    1. Unter welchen Umständen darf sich der Versicherer auf eine dem

  • BGH, 03.04.2013 - IV ZR 239/11

    Krankentagegeldversicherung: Arbeitsunfähigkeit eines Rechtsanwalts

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.05.2021 - I-5 U 57/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,21746
OLG Düsseldorf, 20.05.2021 - I-5 U 57/20 (https://dejure.org/2021,21746)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.05.2021 - I-5 U 57/20 (https://dejure.org/2021,21746)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Mai 2021 - I-5 U 57/20 (https://dejure.org/2021,21746)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,21746) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 354/19

    "VW-Dieselverfahren": Nutzungsvorteile können Schadensersatzanspruch vollständig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2021 - 5 U 57/20
    Diese Konstellation ist vergleichbar mit der Frage, ob der Schädiger Deliktszinsen zu zahlen hat, wenn für den entzogenen Geldbetrag ein Ausgleich in Form einer tatsächlich voll nutzbaren Sache gewährt wurde, was der Bundesgerichtshof in den Fällen des Abgasskandals abgelehnt hat (vgl. BGH Urteil vom 30. Juli 2020, VI ZR 354/19).
  • OLG Stuttgart, 09.03.2021 - 10 U 339/20

    VW-Abgasskandal: Herausgabeanspruch eines Käufers eines Neuwagens nach Eintritt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2021 - 5 U 57/20
    Insofern sei der Verlust der Nutzungsmöglichkeit des Geldes durch die tatsächliche Nutzbarkeit des übergebenen Fahrzeugs kompensiert.Selbst wenn der Anwendungsbereich des § 852 BGB anders begriffen wird (so OLG Stuttgart, Urteil vom 09. März 2021, 10 U 339/20), wäre hier ein Ausgleichsanspruch nicht gegeben, weil dieser nur dem Erstkäufer zustehen würde.Der Vertragshändler ist als Erstkäufer anzusehen, denn bereits durch die Veräußerung an ihn wird der Hersteller ggf. "bereichert", während bei dem Händler erstmals ein Vermögensverlust eingetreten ist, weil dieser ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung erworben hat und Gewährleistungsansprüchen seines Käufers ausgesetzt sein konnte.
  • OLG Celle, 04.11.2021 - 7 U 4/21

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Passat Variant Highline BMT TDI mit

    a) Nach einer Ansicht ist auf Konstellationen wie die vorliegende § 852 BGB nicht anwendbar (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 5. Januar 2021 - 2 U 168/20, BeckRS 2021, 1641 Rn. 16 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 19 U 170/20, juris Rn. 17; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Mai 2021 - 5 U 57/20, juris Rn. 55 ff.; OLG Koblenz, Urteil v. 25. Juni 2021 - 15 U 19/21; OLG Bamberg, Urteil vom 4. August 2021 - 3 U 110/21, juris Rn. 8 ff.; Martinek, jM 2021, 56).

    Teilweise wird angeführt, der Zweck, den Schädiger nicht im Genuss des unrechtmäßig erlangten Vorteils zu lassen, könne von vornherein nicht erreicht werden, weil kein wirtschaftliches Ungleichgewicht eingetreten sei, das kompensiert werden könne (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Mai 2021 - 5 U 57/20, juris Rn. 56).

    Die Anwendbarkeit von § 852 BGB führte zu einer vollständigen Aushebelung der Verjährungsvorschriften (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Mai 2021 - 5 U 57/20, juris Rn. 57).

  • OLG Dresden, 21.10.2021 - 11a U 986/21

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA

    Der Senat teilt die bislang überwiegende Auffassung, wonach sich für eine solche einschränkende Auslegung weder Anhaltspunkte aus dem Wortlaut der Vorschrift noch dem Gesetzgebungsverfahren zur Musterfeststellungsklage ergeben (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.07.2021, 13 U 168/21, Rn. 77, juris; OLG Stuttgart, Urt. v. 10.02.2021, 9 U 402/20, Rn. 43, beckonline; OLG Hamm, Urt. v. 03.03.2021, 17 U 196/20, Rn. 4, juris; OLG Koblenz, Urt. v. 31.03.2021, 7 U 1602/20, Rn. 47 ff., juris; OLG Koblenz, Urt. v. 29.07.2021, 6 U 934/20, Rn. 59 ff., juris; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.04.2021, 23 U 143/20, Rn. 31 ff., juris; OLG Oldenburg, Urt. v. 22.04.2021, 14 U 225/20, Rn. 46 f., beckonline; a.A.: OLG Frankfurt, Beschl. v. 21.01.2021, 19 U 170/20, Rn. 17 juris; s.a.: OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.05.2021, 5 U 57/20, Rn. 58 ff., juris; OLG Oldenburg, Hinweisb.

    Bei einer Neufahrzeugbestellung durch den Endkunden wie im vorliegenden Fall erlangt die Beklagte den Kaufpreis bei wirtschaftlicher Betrachtung - auch wegen des nicht vorhandenen Absatzrisikos des Händlers - nicht auf Kosten des unmittelbaren Vertragspartners, sondern auf Kosten des Endkunden (OLG Stuttgart, Urt. v. 09.03.2021, 10 U 339/20, Rn. 45, juris; a.A.: OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.05.2021, 5 U 57/20, Rn. 60 ff., juris).

  • OLG Köln, 12.01.2022 - 5 U 62/21

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Tiguan mit einem Motor der Baureihe

    Ein Anspruch aus § 852 BGB scheidet entgegen der Ansicht der Beklagten auch nicht deshalb aus, weil es an dem notwendigen Ungleichgewicht in den Vermögenslagen von Schädiger und Geschädigtem fehle, da jedenfalls eine Kompensation durch die vertraglich geschuldete und tatsächlich auch gewährte Gegenleistung erfolgt ist, die der Geschädigte durchgehend vollständig zu nutzen im Stande ist/war (so aber OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.5.2021, 5 U 57/20; OLG Bamberg, Urteil vom 4.8.2021, 3 U 110/21).

    Bei einer Neufahrzeugbestellung durch den Endkunden erlangt die Beklagte den Kaufpreis bei wirtschaftlicher Betrachtung wegen des nicht vorhandenen Absatzrisikos des Händlers nicht auf dessen Kosten, sondern auf Kosten des Endkunden (so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 9.3.2021, 10 U 339/20, zitiert nach juris Rn. 45; a.A. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.5.2021, 5 U 57/20, zitiert nach juris Rn. 60 ff.).

    Die Revision war nach § 543 Abs. 2 ZPO im Hinblick darauf zuzulassen, dass abweichend von der vom Senat vertretenen Auffassung andere Oberlandesgerichte von vorneherein die Anwendung des § 852 BGB auf die typische Konstellation bei sog. Diesel-Abgas-Fällen ablehnen (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 4.8.2021, 3 U 110/21, OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.5.2021, 5 U 57/20), das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 20.5.2021, 5 U 57/20) anders als der Senat die Voraussetzungen des § 852 BGB in dem Fall nicht als erfüllt ansieht, in dem der Neuwagen bei einem Vertragshändler der Schädigerin im Sinne von § 826 BGB erworben worden ist, und hinsichtlich der Frage der Berechnung des Anspruchs nach § 852 BGB in Abweichung der hier vertretenen Auffassung des Senats andere Oberlandesgerichte nur den Gewinn als Grundlage für das erlangte Etwas heranziehen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 12.5.2021, 9 U 17/21, zitiert nach juris Rn, 67ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.4.2021, 23 U 143/20, zitiert nach juris Rn 39).

  • OLG Hamm, 25.01.2022 - 13 U 130/21

    Ansprüche des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw Beginn

    (1) Die Vorschrift sei nicht auf Fälle zugeschnitten, in denen der vom Deliktsschuldner zu ersetzende Schaden - wie vorliegend - in der Eingehung einer ungewollten Verbindlichkeit liege und wegen der wirtschaftlichen Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung nach der Differenzhypothese ein Schaden nicht bestehe (OLG Bamberg, Urteil vom 4. August 2021 - 3 U 110/21, juris Rn. 10 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Mai 2021 - 5 U 57/20, juris Rn. 54 ff. [nicht entscheidungstragend]; OLG Oldenburg (Hinweis-)Beschluss vom 5. Januar 2021 - 2 U 168/20, BeckRS 2021, 1641 Rn. 18 f.).

    Es fehle es an dem für eine Anwendung des § 852 BGB nach dessen Sinn und Zweck notwendigen Ungleichgewicht in den Vermögenslagen von Schädiger und Geschädigtem, da jedenfalls eine Kompensation durch die vertraglich geschuldete und tatsächlich auch gewährte Gegenleistung erfolgt sei, die der Geschädigte durchgehend vollständig zu nutzen im Stande gewesen sei (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Mai 2021 - 5 U 57/20, juris Rn. 56).

    Eine Anwendung des § 852 Satz 1 BGB führte zudem zu einer vollständigen Aushebelung der Verjährungsvorschriften da die Geschädigten lediglich unter anderer Anspruchsgrundlage ihren Anspruch auf Rückabwicklung des ungewollten Vertrages geltend machen könnten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Mai 2021 - 5 U 57/20, juris Rn. 57).

  • OLG Bamberg, 04.08.2021 - 3 U 110/21

    Dieselskandal - kein Herausgabeanspruch nach § 852 BGB

    Denn der Schutzzweck der Vorschrift ist offenkundig nicht darauf zugeschnitten, dass der auf Schadensersatz klagende Pkw-Käufer ein nach dem Maßstab der Vertragsäquivalenz an sich voll funktionstüchtiges Fahrzeug erworben hat, für dessen Nutzung er sich daher im Rahmen der Schadensbemessung eine der Fahrleistung entsprechende Gebrauchsentschädigung anrechnen zu lassen hat mit der Folge, dass das vom Käufer geschuldete Nutzungsentgelt den ursprünglich in Höhe des Kaufpreises bestehenden Erstattungsanspruch sogar vollständig aufzehren kann (Anschluss an und Fortführung von OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2021 - 5 U 57/20 -, dort Rn. 56).

    b) Ein solcher Normzweck passt offenkundig nicht auf den typischen und auch hier vorliegenden Sachverhalt eines sog. Dieselabgasfalls: nämlich, dass der Käufer ein nach dem Maßstab der Vertragsäquivalenz an sich voll funktionstüchtiges Fahrzeug erworben hat, für dessen Nutzung er sich daher im Rahmen der Schadensbemessung eine der Fahrleistung entsprechende Gebrauchsentschädigung anrechnen zu lassen hat mit der Folge, dass das vom Käufer geschuldete Nutzungsentgelt den ursprünglich in Höhe des Kaufpreises bestehenden Erstattungsanspruch sogar vollständig aufzehren kann (so im Ergebnis jetzt auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2021 - 5 U 57/20 -, dort Rn. 56).

  • OLG Köln, 26.01.2022 - 5 U 105/21

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; Ansprüche

    Ein Anspruch aus § 852 BGB scheidet entgegen der Ansicht der Beklagten auch nicht deshalb aus, weil es an dem notwendige Ungleichgewicht in den Vermögenslagen von Schädiger und Geschädigtem fehle, da jedenfalls eine Kompensation durch die vertraglich geschuldete und tatsächlich auch gewährte Gegenleistung erfolgt ist, die der Geschädigte durchgehend vollständig zu nutzen im Stande ist/war (so aber OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.5.2021, 5 U 57/20; OLG Bamberg, Urteil vom 4.8.2021, 3 U 110/21).

    Bei einer Neufahrzeugbestellung durch den Endkunden erlangt die Beklagte den Kaufpreis bei wirtschaftlicher Betrachtung wegen des nicht vorhandenen Absatzrisikos des Händlers nicht auf dessen Kosten, sondern auf Kosten des Endkunden (so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 9.3.2021, 10 U 339/20, zitiert nach juris Rn. 45; a.A. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.5.2021, 5 U 57/20, zitiert nach juris Rn. 60 ff.).

    Die Revision war nach § 543 Abs. 2 ZPO im Hinblick darauf zuzulassen, dass abweichend von der vom Senat vertretenen Auffassung andere Oberlandesgerichte von vorneherein die Anwendung des § 852 BGB auf die typische Konstellation bei sog. Diesel-Abgas-Fällen ablehnen (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 4.8.2021, 3 U 110/21, OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.5.2021, 5 U 57/20), das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 20.5.2021, 5 U 57/20) anders als der Senat die Voraussetzungen des § 852 BGB in dem Fall nicht als erfüllt ansieht, in dem der Neuwagen bei einem Vertragshändler der Schädigerin im Sinne von § 826 BGB erworben worden ist und hinsichtlich der Frage der Berechnung des Anspruchs nach § 852 BGB in Abweichung der hier vertretenen Auffassung des Senats andere Oberlandesgerichte nur den Gewinn als Grundlage für das erlangte Etwas heranziehen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 12.5.2021, 9 U 17/21, zitiert nach juris Rn, 67ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.4.2021, 23 U 143/20, zitiert nach juris Rn 39).

  • OLG Frankfurt, 13.01.2022 - 15 U 219/21

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw nach

    Es fehlt jedoch am Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen, weshalb der Senat nicht zu entscheiden hat, ob die Vorschrift von ihrem Normzweck her überhaupt Anwendung auf den vorliegenden Fall finden kann (verneinend: OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Mai 2021 - I-5 U 57/20 -, Rn. 54 ff., juris; OLG Bamberg, Urteil vom 4. August 2021 - 3 U 110/21 -, Rn. 8 ff., juris).

    Dieser Vermögenszuwachs verbleibt ihr auch dann, wenn der Käufer des Händlers - aus welchen Gründen auch immer - von dem Kaufvertrag mit dem Händler Abstand nimmt oder der Kauf aus sonstigen Gründen nicht zur Umsetzung gelangt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Mai 2021 - I-5 U 57/20 -, Rn. 61, juris).

    Es ist nicht nachvollziehbar die Frage des "auf Kosten des Verletzten Erlangten" im Sinne des § 852 BGB davon abhängig zu machen, wie der Zwischenhändler agiert: Wenn er die bei ihm bereits auf Lager befindliche Sache dem Kunden übergibt, soll ein wirtschaftlicher Zusammenhang nicht bestehen, bestellt er sie aber neu beim Hersteller, soll ein solcher Zusammenhang gegeben sein (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Mai 2021 - I-5 U 57/20 -, Rn. 62, juris).

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2021 - 12 U 8/21

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Golf Cabriolet Blue Motion mit

    v. 05.01.2021 - 2 U 168/20, S. 7; OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.05.2020 - I -5 U 57/20, S. 17 f.).

    Der Gewinn aus dem Absatz des Neufahrzeugs war ihr bereits in dem Moment endgültig zugeflossen, als die Autohaus J F GmbH das Fahrzeug bei ihr bestellt hatte - unabhängig von dem späteren Erwerb durch den Kläger, und daher nicht durch diesen verursacht (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 09.03.2021 - 10 U 339/20, Rn. 45, juris; Bruhns, NJW 2021, 1625, 1630; Martinek, Rechtsgutachten vom 22.10.2020, E. III. 5, S. 69; a.A. wohl OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.05.2021 - I-5 U 57/20, S. 19 f.).

  • OLG Bamberg, 22.09.2021 - 3 U 269/21

    Kein Anspruch aus § 852 BGB bei vom Diesel-Abgasskandal betroffenem Neuwagen

    Auch dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ("Umschaltlogik") ausgestatteten Neufahrzeugs steht, nachdem seine deliktische Schadensersatzforderung nach § 826 BGB gegen den Fahrzeughersteller verjährt ist, kein Herausgabeanspruch aus § 852 Satz 1 BGB gegen die Herstellerseite zu (Anschluss an OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2021, 5 U 57/20, Rn. 56; OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.01.2021, 2 U 168/20, BeckRS 2021, 1641 Rn. 17 ff.; OLG Koblenz, Urteil vom 25.06.2021, 15 U 19/21, bisher unveröffentlicht, sowie OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.01.2021, 19 U 170/21, Rn. 17; entgegen OLG Koblenz, Urteil vom 29.07.2021, 6 U 934/20, juris Rn. 57; Urteil vom 31.03.2021, 7 U 1602/20, juris Rn. 46; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.07.2021, 13 U 168/21, juris Rn. 73; OLG Stuttgart, Urteil vom 12.05.2021, 9 U 17/21, juris Rn. 61, juris; Urteil vom 09.03.2021, 10 U 339/20, juris Rn. 36; OLG Hamm, Urteil vom 03.05.2021, 17 U 196/20, juris Rn. 4; OLG Oldenburg, Urteil vom 22.04.2021, 14 U 225/20, juris Rn. 42; Urteil vom 02.03.2021, 12 U 161/20, BeckRS 2021, 3326 Rn. 33; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.04.2021, 23 U 143/20, juris Rn. 28 und OLG München, Urteil vom 26.07.2021 - 3 U 1705/21, Rn.39ff.).

    (4) Der somit in die Regelung des § 852 BGB eingegangene Schutzgedanke passt offenkundig nicht auf den typischen und auch hier vorliegenden Rahmensachverhalt eines Dieselskandalfalls (so im Ergebnis bereits OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2021, 5 U 57/20, juris Rn. 56 sowie Senatsurteil vom 04.08.2021, 3 U 110/21, juris Rn. 11 = BB 2021, 1986):.

  • OLG Frankfurt, 13.01.2022 - 15 U 145/21
    Es fehlt jedoch am Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen, weshalb der Senat nicht zu entscheiden hat, ob die Vorschrift von ihrem Normzweck her überhaupt Anwendung auf den vorliegenden Fall finden kann (verneinend: OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Mai 2021 - I-5 U 57/20 -â , Rn. 54 ff., juris; OLG Bamberg, Urteil vom 4. August 2021 - 3 U 110/21 -, Rn. 8 ff., juris).

    Wenn er die bei ihm bereits auf Lager befindliche Sache dem Kunden übergibt, soll ein wirtschaftlicher Zusammenhang nicht bestehen, bestellt er sie aber neu beim Hersteller, soll ein solcher Zusammenhang gegeben sein (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Mai 2021 - I-5 U 57/20 -, Rn. 62, juris).

  • OLG Schleswig, 22.10.2021 - 17 U 40/21

    Dieselabgasskandal: Restschadensersatzanspruch bei Verjährung

  • OLG Schleswig, 11.02.2022 - 1 U 49/21

    Restschadensersatzanspruch nach Verjährung des deliktischen

  • OLG Schleswig, 11.03.2022 - 1 U 94/21

    Restschadensersatzanspruch des Neuwagenkäufers nach Verjährung des Anspruchs aus

  • OLG Brandenburg, 19.01.2022 - 7 U 183/20

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Golf VI Plus mit einem Motor der

  • OLG Oldenburg, 18.11.2021 - 8 U 79/21

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Golf Plus mit einem Motor der

  • OLG Stuttgart, 17.09.2021 - 5 U 79/21

    Schadensersatzanspruch trotz Verjährungseintritt in Dieselskandal-Fällen

  • OLG Brandenburg, 14.12.2021 - 2 U 27/21

    Ansprüche des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw nach

  • LG Krefeld, 25.08.2021 - 2 O 525/20
  • OLG Brandenburg, 26.08.2021 - 12 U 53/21

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Skoda mit einem Motor der Baureihe EA

  • OLG Brandenburg, 27.04.2022 - 11 U 104/21

    Ansprüche nach Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs; Einrede der

  • OLG Bamberg, 31.08.2021 - 3 U 131/21

    Kein Restschadensersatzanspruch wegen Verwendung einer unzulässigen

  • LG Köln, 13.10.2021 - 26 O 314/20
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht